Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Hirm auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen.
Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt.
Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
Die Veröffentlichung der Bildmarke GEMEINDE/ MARKT/ STADGEMEINDE NAME gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier:
Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Adresse: 7024 Hirm, Hauptstraße 17
Telefon: 02687 472 33
Fax: 02687 472 334
E-Mail: post@hirm.bgld.gv.at
UID-Nummer: ATU 16284303
Parteiverkehrszeiten: Montag bis Donnerstag von 08 - 12 Uhr, Freitag von 08 - 13 Uhr
Rechtsmittel können folgender Form eingebracht werden:
Persönlich/postalisch: Gemeindeamt Hirm, Hauptstraße 17; Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr
Per E-Mail: post@hirm.gv.at
Per FAX: 02687 472334
Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
zulässige elektronische Formate: .pdf, .doc, .rtf, .odt, .txt
max. Dateigröße: 15 MB