Fundamt
DAS ONLINE-FUNDSYSTEM
Bürgerinnen und Bürger können auf www.fundamt.gv.at selbst orts- und zeitunabhängig nach verlorenen Gegenständen suchen. Bei der Suche werden alle teilnehmenden Regionen und Unternehmen berücksichtigt. Das erhöht die Trefferquote wesentlich, da man oft nicht weiß, wo man etwas verloren hat oder wo der Finder den Gegenstand abgegeben hat. Wird der Gegenstand nicht gefunden, kann sofort eine Verlustmeldung gemacht werden, die bei der zukünftigen Erfassung von Fundgegenständen automatisch berücksichtigt wird und bei einem Treffer eine entsprechende Verständigung auslöst.
Neben vielen Städten und Gemeinden verwalten unter anderem auch die Österreichische Post und die Wiener Linien ihre Fundgegenstände damit.
Sie haben etwas verloren und suchen eine Sache, dann klicken auf diesen
Link: Ich habe etwas verloren
Sie haben etwas gefunden, dann klicken Sie bitte diesen
Link: Ich habe einen Gegenstand gefunden
Hinweis:
Das Fundwesen fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Magistrate. Polizeidienststellen können daher keine Auskunft mehr über Funde erteilen. Funde werden bis zu einem Jahr nach Abgabe auf dem Fundamt verwahrt. Der Eigentumsanspruch des ursprünglichen Besitzers bleibt bis zur erfolgten Verwertung der Gegenstände aufrecht.
Was tun bei Diebstahl oder Verlust von Dokumenten ?
Diebstahlsanzeigen sind bei der Polizei zu erstatten. Für die Ausstellung einer polizeilichen Verlustanzeige (Dokumentenersatz, z.B. Führerschein) kontaktieren Sie bitte ebenfalls die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen ebenfalls zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden